Rechtsprechung
LG Fulda, 14.04.2011 - 1 S 142/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
StVG § 7 Abs. 1; EFZG § 6; ZPO § 286
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründet keine Beweislastumkehr im Prozess des Arbeitgebers gegen den Schädiger wegen Schadensersatzes für Entgeltfortzahlung. Mit Anmerkung: von Cornelius Maria Thora - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitnehmerin bei Verkehrsunfall verletzt? - Arbeitgeber verlangt vom Unfallgegner Schadenersatz für die Lohnfortzahlung
- bld.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründet keine Beweislastumkehr im Prozess des Arbeitgebers gegen den Schädiger (RA Cornelius Maria Thora; VersR 2012, 363)
Besprechungen u.ä.
- bld.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründet keine Beweislastumkehr im Prozess des Arbeitgebers gegen den Schädiger (RA Cornelius Maria Thora; VersR 2012, 363)
Papierfundstellen
- NZV 2011, 445
- VersR 2012, 365
Wird zitiert von ...
- LG Frankfurt/Main, 30.09.2019 - 16 S 183/18 Der Arbeitgeber kann einen nach § 6 Abs. 1 EFZG übergegangenen Anspruch daher nur mit Erfolg durchsetzen, wenn er den Vollbeweis nach § 286 ZPO erbringt, dass unfallbedingt ein Verletzungsbild eingetreten ist, welches die Arbeitsunfähigkeit kausal nach sich gezogen hat (KG…, Urteil vom 26.07.2001 - 12 U 1529/00, Rn. 14 juris; LG Saarbrücken, Urt. v. 15.07.2016, - 13 S 51/16, Rn. 16 juris, LG Nürnberg-Fürth, NJW 2016, LG Fulda, Urt. v. 14.04.2011 - 1 S 142/09, Rn. 23f juris, jew. m. w. N.).
Bei in diesem Rahmen, unabhängig von der späteren Diagnose durch den Arzt, entstandenen Fahrtkosten, handelt es sich stets um erstattungsfähige, in einen Schaden umschlagende Aufwendungen (vgl. LG Fulda, Urteil vom 14. April 2011 - 1 S 142/09 -, Rn. 23, juris).